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Während Ihrer Schwangerschaft ist die Hebamme eine wichtige Kontaktperson mit folgenden Aufgaben:

Ich biete Ihnen an:

Persönliche Beratung zu Ernährung und Lebensweise in der Schwangerschaft,Partnerschaft und Sexualität, Hilfestellung zur Geburtsvorbereitung,praktischeVorbereitungen für Ihr Kind,soziale Hilfen in der Schwangerschaft und im Wochenbett.

Hebammenhilfe umfasst die Wochenbettbetreuung vom 1.-10. Lebenstag des Kindes , und ab dem 11. Lebenstag des Kindes bis zur 12. Lebenswoche noch 16 Kontakte. 

Nach der 12. Lebenswoche bis zum Ende der Abstillphase, bzw.9.Lebensmonat besteht die Möglichkeit,bei Stillproblemen die Hebamme noch bis zu 8 x zu kontaktieren.Auch Einführung zur Beikost und zusätzliche Gewichtskontrollen des Kindes, sowie Abstillberatung gehören dazu.

Weitere Besuche sind auf ärztliche Anordnung möglich.

Wochenbettbetreuung umfasst:

Die Beobachtung des Neugeborenen,insbesondere im Hinblick auf die Abheilung des Nabels,eine evt.Entwicklung der Neugeborenengelbsucht und die Gewichtsentwicklung.

Die Begleitung der Mutter während der enormen körperlichen und seelischen Anpassung.Dazu gehören das Gespräch über die Geburt und die ersten Erfahrungen mit dem Kind.

Die medizinische Betreuung umfasst die Überwachung der Gebärmutterrückbildung,der Abheilung einer Damm-oder Kaiserschnittnaht, der Milchbildung und Hilfestellung bei Schwierigkeiten.

Die aktive Unterstützung des Stillens.Die Anleitung der Eltern in der praktischen Babypflege.Informationen über Flaschenernährung,Allergieprophylaxe,Vorsorgeuntersuchungen und Familienplanung.

Die Betreuung der regelrechten Schwangerschaft,der Geburt und des Wochenbettes gehört laut Hebammengesetz vom 4.6.1985 zum Aufgabenbereich der Hebamme.

Bei Abweichungen vom regelrechten Verlauf zieht die Hebamme Frauen-oder Kinderärztinnen zu.

Hebammenhilfe kann von jeder Frau in Anspruch genommen werden.

Hebammenhilfe wird zumeist von den Krankenkassen getragen.

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